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Der Ehename kann bei beiden Partnern vom Geburtsnamen abweichen.
Namensrecht in Deutschland https://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht_(Deutschland)#Ehename
Besonderheiten gelten für den Ehenamen, wenn mindestens einer der Ehegatten Ausländer ist.[3] In diesem Falle können die Ehegatten nach Abs. 2 des Art. 10 EGBGB für den Ehenamen das Recht desjenigen Staates wählen, dem einer von ihnen angehört.[4] Damit kann insoweit ausländisches Recht maßgeblich werden. Sind beide Ehegatten Ausländer, können sie an Stelle eines ihrer Heimatrechte deutsches Namensrecht wählen, wenn einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Bei GES wird der Ehename bei der Eheschließung ins Feld "Ehename" eingetragen,.
Man kann auswählen, ob das automatisch erfolgen soll oder nicht. Ehename
Nach dem Ehenamen kann auch gesucht werden und der Geburtsname kann dem Ehenamen nachgestellt werden.